Das Andenken an den ehemaligen Stellvertretenden Schulleiter Rudolf Schmitt wird am Max-Planck-Gymnasium in besonderer Weise weitergeführt durch die Rudolf-Schmitt-Stiftung, die seit August 2003 besteht. Mit ihr ist zum ersten Mal im Saarland eine Stiftung eingerichtet worden, mit der die Aufgaben einer öffentlichen Schule unterstützt werden sollen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der unterrichtsbezogenen und pädagogischen Aktivitäten des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis.
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Stiftung wird von einem Stiftungsvorstand gesetzlich vertreten und zusammen mit einem Stiftungsrat verwaltet.
Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Diese Mitglieder sind:
Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Anlage des Stiftungsvermögens und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Er kann über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und etwaiger zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen entscheiden, sofern diese Entscheidungen im Einzelfall den Betrag von 4.000,00 Euro nicht übersteigen.
Er muss für jedes Geschäftsjahr einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen vorlegen.
Bei Ausscheiden der Vorstandsmitglieder zu 2. und/oder 3. tritt an deren Stelle ein Lehrer/ eine Lehrerin aus dem Kollegium des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis, der/die vom Stiftungsrat auf die Dauer von 3 Jahren gewählt wird.
Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder sind:
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit. Er beschließt auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens, sofern die Einzelfallbeträge 4.000,00 Euro übersteigen.
Die Stiftung besteht aus dem Erbe von Rudolf Schmitt und großzügigen Zustiftungen von seiner Schwester, der Stifterin Helene Schmitt. Die daraus resultierenden Zinsen können für die Zwecke der Stiftung verwendet werden. Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht angetastet werden. Es muss in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert erhalten werden.
Zuwendungen zum Stiftungsvermögen und Zustiftungen sind zulässig und sind in gleicher Weise steuerbegünstigt.
Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an den "Schulverein zur Förderung des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis e.V.". Dieser hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke unter Beachtung des Stiftungszweckes zu verwenden.