Rudolf-Schmitt-Stiftung

Das Andenken an den ehemaligen Stellvertretenden Schulleiter Rudolf Schmitt wird am Max-Planck-Gymnasium in besonderer Weise weitergeführt durch die Rudolf-Schmitt-Stiftung, die seit August 2003 besteht. Mit ihr ist zum ersten Mal im Saarland eine Stiftung eingerichtet worden, mit der die Aufgaben einer öffentlichen Schule unterstützt werden sollen.

Zweck und Ziel der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der unterrichtsbezogenen und pädagogischen Aktivitäten des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis.

  • Förderungen von Maßnahmen und Veranstaltungen im Zusammenwirken mit der Eltern- und Schülervertretung des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis
  • Finanzielle Unterstützung des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis in seinem Bemühen um eine zeitgemäße Unterrichtsgestaltung und unterrichtsbegleitende Maßnahmen
  • Finanzielle Förderung der Verbindung mit den in- und ausländischen Partnerschulen
  • Finanzielle Unterstützung für die Sachmittelausstattung für Lerngruppen und Arbeitsgemeinschaften
  • Verleihung von Auszeichnungen und Anerkennungen für besondere schulische und gemeinschaftsfördernde Leistungen
  • Finanzielle Unterstützung von bedürftigen Schülern/innen bei besonderen schulischen Veranstaltungen
  • Verbesserung der materiellen Ausstattung der Schule zur Wahrnehmung ihrer unterrichtsbezogenen und pädagogischen Aufgaben

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Vertretung und Verwaltung der Stiftung

Die Stiftung wird von einem Stiftungsvorstand gesetzlich vertreten und zusammen mit einem Stiftungsrat verwaltet.

Der Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Diese Mitglieder sind:

  1. der jeweilige Leiter des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis (Vorsitzender)
  2. Hanneliese Greuling als Bevollmächtigte der Stifterin Helena Schmitt (Stellvertretende Vorsitzende)
  3. Michael Meinardus, Studienrat am Max-Planck-Gymnasium Saarlouis

Der Stiftungsvorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und über die Anlage des Stiftungsvermögens und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Er kann über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und etwaiger zum Verbrauch bestimmter Zuwendungen entscheiden, sofern diese Entscheidungen im Einzelfall den Betrag von 4.000,00 Euro nicht übersteigen.

Er muss für jedes Geschäftsjahr einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen vorlegen.

Bei Ausscheiden der Vorstandsmitglieder zu 2. und/oder 3. tritt an deren Stelle ein Lehrer/ eine Lehrerin aus dem Kollegium des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis, der/die vom Stiftungsrat auf die Dauer von 3 Jahren gewählt wird.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder sind:

  • der/die jeweilige Schulelternsprecher/in
  • der/die jeweilige Schülersprecher/in
  • drei Lehrkräfte aus dem Kollegium des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis, die von der Gesamtkonferenz der Schule auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden.

Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit. Er beschließt auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens, sofern die Einzelfallbeträge 4.000,00 Euro übersteigen.

Das Vermögen der Stiftung

Die Stiftung besteht aus dem Erbe von Rudolf Schmitt und großzügigen Zustiftungen von seiner Schwester, der Stifterin Helene Schmitt. Die daraus resultierenden Zinsen können für die Zwecke der Stiftung verwendet werden. Das Stiftungsvermögen selbst darf nicht angetastet werden. Es muss in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert erhalten werden.

Zuwendungen zum Stiftungsvermögen und Zustiftungen sind zulässig und sind in gleicher Weise steuerbegünstigt.

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an den "Schulverein zur Förderung des Max-Planck-Gymnasiums Saarlouis e.V.". Dieser hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke unter Beachtung des Stiftungszweckes zu verwenden.

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